Rechtliches

Informationen über Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Stand der Erklärung: 16.12.2025

Die Teutoburger Energie Netzwerk eG ist gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 2, Anlage 3 Nr. 1 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie § 12 Nr. 2 der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) verpflichtet, Informationen bereitzustellen, wie ihre über die Webseite erbrachten Dienstleistungen die Barrierefreiheitsanforderungen nach dem BFSG und der BFSGV erfüllt.

Mit diesen Informationen kommen wir unserer gesetzlichen Verpflichtung nach und erläutern nachfolgend, wie wir die Vorgaben zur Barrierefreiheit auf der Webseite www.ten-eg.de umsetzen.

1. Umfang der Barrierefreiheit

Die Teutoburger Energie Netzwerk eG gestaltet ihre Webseite www.ten-eg.de im Einklang mit den Vorgaben des BFSG sowie der BFSGV barrierefrei und berücksichtigt dabei den Stand der Technik.

2. Angaben zum Dienstleistungserbringer

Teutoburger Energie Netzwerk eG (TEN eG)
Höhenweg 14
49170 Hagen a.T.W.

Telefon: 05401 8922 -0

3. Beschreibung der Dienstleistungen auf der Webseite www.ten-eg.de

Die auf der Webseite www.ten-eg.de angebotenen Dienstleistungen dienen

  • der Informationsbereitstellung über die Teutoburger Energie Netzwerk eG sowie die von ihr angebotenen Produkte und Dienstleistungen zu Ökostrom, Erdgas, Wärme, E-Mobilität und für Netze/Einspeiser.
  • der Bereitstellung von Informationen für die Kontaktaufnahme zur Teutoburger Energie Netzwerk eG
  • der Kontaktaufnahme zur Teutoburger Energie Netzwerk eG über ein Kontaktformular
  • dem Abschluss von Verträgen über folgende Produkte und Dienstleistungen:
    • PuraStrom (Ökostromlieferung)
    • PuraGas (Erdgaslieferungen)
    • TEN-Ladekarte, mit der an bestimmten Ladesäulen ein E-Fahrzeug bargeldlos aufgeladen werden kann


4. Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Nutzung der Dienstleistungen auf der Webseite www.ten-eg.de erforderlich sind

  • Strukturierte Inhalte: Unsere Seiten sind logisch aufgebaut und mit klaren Überschriften versehen, damit Sie sich einfach orientieren können.
  • Hohe Lesbarkeit: Wir achten auf ausreichende Farbkontraste und eine gut lesbare Schriftgröße.
  • Tastatur-Navigation: Sie können unsere Internetseite vollständig mit der Tastatur bedienen.
  • Screenreader-Unterstützung: Unsere Inhalte sind so gestaltet, dass sie von Screenreadern optimal erfasst werden können.
  • Alternativtexte: Alle relevanten Grafiken und Bilder sind mit beschreibenden Alternativtexten versehen.
  • Vermeidung von Barrieren: Wir verzichten auf unnötige Animationen oder blinkende Elemente, die die Nutzung erschweren könnten.
  • Accessibility-Plugin: Zusätzlich nutzen wir ein Accessibility-Plugin, um die Barrierefreiheit unserer Internetseite weiter zu optimieren und Ihnen eine möglichst komfortable Nutzung zu ermöglichen.
    • Barrierefreiheits-Button, welcher sich jeweils unten links auf der Webseite befindet, um zum Beispiel eine Umstellung auf eine andere Schriftgröße oder Kontraststufe durchzuführen.
    • Über den gleichen Button kann eine Vorlesefunktion genutzt werden.


5. Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen

Vom BFSG umfasste Dienstleistungen müssen gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 1 BFSG die Barrierefreiheitsanforderungen der BFSGV erfüllen.

Gemäß Nr. 2 der Anlage 3 zum BFSG können wir harmonisierte Normen und technische Spezifikationen mit Bezug auf Barrierefreiheit von Webseiten und Apps, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, vollständig oder in Teilen anwenden, um den Anforderungen zur Informationserteilung zu entsprechen. Bei Produkten und Dienstleistungen, die harmonisierten Normen oder Teilen davon entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird nach § 4 BFSG vermutet, dass sie die Anforderungen der nach § 3 Absatz 2 BFSG zu erlassenden Rechtsverordnungen erfüllen, soweit diese Anforderungen von den betreffenden Normen oder von Teilen dieser Normen abgedeckt sind. Die für Webseiten und Apps öffentlicher Stellen anwendbare Norm ist die EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2. Bis die auf unsere Dienste anwendbare, aktuell noch in Erarbeitung befindliche harmonisierte Norm veröffentlicht wird, wenden wir die Vorgaben der EN 301 549 auf unsere Webseiten und Apps entsprechend an.

Unsere über die Webseite www.ten-eg.de erbrachten und vom BFSG betroffenen Dienstleistungen sind mit der EN 301 549 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 vereinbar, soweit deren Vorgaben mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit nach dem BFSG übereinstimmen.

Unsere Webseite www.ten-eg.de und die dort bereitgestellten Dienstleistungen sind damit auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet worden.

6. Informationen über zum Verkauf stehende Produkte und angebotene Dienstleistungen

Wir haben von den verantwortlichen Wirtschaftsakteuren (z. B. Hersteller und Importeure) keine Informationen nach § 19 Nr. 1 BFSGV zur Barrierefreiheit der auf unserer Webseite zum Verkauf stehenden Produkte und der angebotenen Dienstleistungen erhalten.

7. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit unserer Internetseite haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail unter info@ten-eg.de oder telefonisch unter 05401 8922-0.

8. Schlichtungsverfahren

Ein Verbraucher ist gemäß § 34 Absatz 1 BFSG berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 16 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes anzurufen, wenn ein vom BFSG betroffenes Produkt oder eine Dienstleistung nicht die Vorgaben des BFSG und der BFSGV einhält und der Verbraucher das Produkt oder die Dienstleistung deshalb nicht oder nur in eingeschränkter Weise nutzen kann. Gemäß § 34 Absatz 2 BFSG kann darüber hinaus bei der Schlichtungsstelle nach § 16 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes ergänzend auch ein Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens zur außergerichtlichen Beilegung einer Streitigkeit aus einem Verbrauchervertrag oder über das Bestehen eines solchen Vertragsverhältnisses gestellt werden.

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit:
Die Schlichtungsstelle nach §§ 34 Abs. 1 BFSG, 16 Abs. 1 BGG ist derzeit die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, deren Kontaktdaten wir aufgenommen haben.

Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 – (0)30 18 527-2805
Fax: +49 – (0)30 18 527-742901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

9. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Die zuständige Marktüberwachungsbehörde ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen.

Ihre Anfragen richten Sie an:

MLBF
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg

Telefon: 0391 567 6970
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de